Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse

Der Genehmigung einer WBK setzt voraus, dass der Antragsteller:

  1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (Ausnahme: Großkaliberwaffen erst ab 25. Jahren oder ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten),
  2. die erforderliche Zuverlässigkeit (siehe § 5 WaffG) und persönliche Eignung (siehe §6 WaffG) besitzt,
  3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (siehe §7 WaffG),
  4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (siehe §8 WaffG, hier insbesondere das Bedürfnis als Sportschütze),
  5. und die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen nachweisen kann (siehe §36 WaffG).

 

Bedürfnisnachweis als Sportschütze

Der Bedürfnisnachweis (Punkt 4. der o.g. Aufzählung) ist in §14 WaffG geregelt. Er besagt, dass für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes (…) glaubhaft zu machen ist, dass

  1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt,
  2. das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens
    1. einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder
    2. 18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat,

und

  1. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Hessischer Schuetzenverband e.V. - allgemeine Hinweise zur Beantragung einer WBK
Hessischer Schuetzenverband e.V. - Beduerfnisbescheinigung GRÜNE WBK
Hessischer Schuetzenverband e.V. - Beduerfnisbescheinigung GELBE WBK
Bund Deutscher Sportschuetzen Hessen e.V. - Richtlinien Beduerfnis
Bund Deutscher Sportschuetzen Hessen e.V. - Beduerfnisantrag

Hessischer Schützenverband e.V. Allgemeine Hinweise zum Waffenrecht und zum Ausfüllen des Bedürfnisantrags nach §14 WaffG

 

Der Hessische Schützenverband e.V. stellt umfangreichen Informationen zum Waffenrecht und für den Waffenerwerb als Sportschütze zur Verfügung:

https://www.hessischer-schuetzenverband.de/recht/waffen/waffenrecht

https://www.hessischer-schuetzenverband.de/recht/waffen/waffenerwerb-fuer-sportschuetzen

https://www.hessischer-schuetzenverband.de/service/downloads

 

Weiterführende Links und Quellen:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrecht-node.html

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/index.html

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Sachkundepruefung/sachkunde_node.html